persönliche Haftung trotz Insolvenz

In manchen Fällen umfaßt entweder die Insolvenz nicht sämtliche Forderungen oder aber der Verantwortliche einer juristischen Person haftet persönlich für bestimmte Schulden.

Forderungen aus unerlaubter Handlung, sowie Straf- und Bußgelder werden nicht von der Restschuldbefreiung umfaßt. Dies bedeutet, daß der Schuldner diese Forderungen bezahlen muß.

Die in der Krise entstandenen Umsatzsteuern und Lohnsteuern kann das Finanzamt in bestimmten Fällen auch von dem Verantwortlichen persönlich verlangen (sog. Haftungsansprüche).