Honorar

Unsere Kanzlei bietet individuelle Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der Honorierung an. Hier kommt es zum einen auf den Arbeitsumfang an, der sich natürlich danach richtet, wie Sie die Informationen zur Verfügung stellen und Ihre Unterlagen aufgearbeitet haben.

Wir arbeiten daher mit individuellen Honorarvereinbarungen, die auch die Begleichung der Rechnung in Raten mit einschließen kann.

In einzelnen Fällen gibt es aber auch die Möglichkeit, daß das Honorar vom zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht) im Wege der Beratungshilfe übernommen wird. Auch diese Möglichkeit werden wir gerne für Sie überprüfen und Ihnen hierbei behilflich sein.

Bitte haben Sie Verständnis, daß eine abschließende Aussage über das Honorar erst dann getroffen werden kann, wenn wir eine Übersicht über Ihre Schuldensituation haben und mit Ihnen über die Lösungsmöglichkeit gesprochen haben.